Satzung
der FREIEN WÄHLER LAUDENBACH
Landkreis Miltenberg, Unterfranken

§ 1   Name und Sitz
Der Ortsverband führt den Namen FREIE WÄHLER LAUDENBACH. Er hat seinen Sitz in Laudenbach, Landkreis Miltenberg, Unterfranken.

§ 2   Wesen, Zweck und Aufgaben
1.  Die FREIEN WÄHLER LAUDENBACH sind eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Laudenbach, die sich dem Wohle der Gemeinde Laudenbach, des Landkreises Miltenberg und dem politischen Leben im Freistaat Bayern verpflichtet fühlen.

2.  Zweck und Aufgabe der FREIEN WÄHLER LAUDENBACH besteht darin, den Bürgern der Gemeinde Laudenbach eine Organisationsform zu bieten, die es ermöglicht, alle politischen Angelegenheiten – insbesondere aber alle kommunalen Erfordernisse – in Freiheit und Unabhängigkeit zu erörtern, sich dabei Meinungen zu bilden und sie zu vertreten.

3.  Zur Verwirklichung der aktiven und politischen Mitarbeit sind bei allen kommunalen Wahlen geeignete Persönlichkeiten aus den Reihen der FREIEN WÄHLER LAUDENBACH und anderer parteifreier Bürger Laudenbachs zu benennen und zu fördern, die in den betreffenden Vertretungsorganen die Gewähr bieten, dass sie, über allen Parteiinteressen stehend, auch seitens der FREIEN WÄHLER nicht an Weisungen gebunden, allein ihrem Gewissen verantwortlich, sachgerecht zum Wohle der Gemeinde Laudenbach bzw. des Landkreises Miltenberg und seiner Bürger entscheiden.

4.  Die FREIEN WÄHLER LAUDENBACH verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie erstreben keinen Gewinn. Spenden und Beiträge dürfen nur zum satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.

§ 3   Mitgliedschaft
1.  Mitglied kann jede in der Gemeinde Laudenbach wahlberechtigte Person werden, die nicht Mitglied einer politischen Partei – ausgenommen Mitglieder der FREIE WÄHLER Bundesvereinigung – ist.

2.  Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag, über den der Vorstand entscheidet, erworben. Im Aufnahmeantrag ist die Parteilosigkeit zu bestätigen.

3.  Der Aufnahmeantrag gilt gleichzeitig auch für die Mitgliedschaft im Kreisverband „FREIE WÄHLER im Landkreis Miltenberg e.V.". Der dort fällige Beitrag wird durch die FREIEN WÄHLER LAUDENBACH übernommen.

4.  Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Beitritt in eine politische Partei, durch Ausschluss oder durch den Tod des Mitglieds. Der Austritt kann nur durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden erfolgen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

5.  Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn das Mitglied den Zielen oder dem Ansehen der FREIEN WÄHLER LAUDENBACH schadet.

6.  Einem Mitglied steht das Recht zu, gegen die Entscheidung des Vorstandes nach Ziffer 4 (Ausschluss) auf der nächsten Mitgliederversammlung Einspruch zu erheben mit der Folge, dass die Vorstandschaft erneut den Ausschluss mit einfacher Mehrheit beschließen muss.

§ 4   Beitrag
1.  Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist bis spätestens 31. März eines jeden Jahres zu zahlen.

2.  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5   Organe
Die beschließenden Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 6   Vorstand
1.  Der Vorstand setzt sich zusammen aus
    a) dem 1. Vorsitzenden
    b) zwei gleichberechtigten Stellvertretern
    c) dem Kassier
    d) dem Schriftführer / Öffentlichkeitsreferenten

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

2.  Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

3.  Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und seine zwei Stellvertreter, die allein vertretungsberechtigt sind.

4.  Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.

§ 7   Mitgliederversammlung
1.  Die ordentliche Mitgliederversammlung ist alljährlich einmal einzuberufen (Jahreshauptversammlung). Zudem finden Versammlungen der Mitglieder statt.

2.  Zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist bei einer Ladungsfrist von einer Woche und unter Angabe der Tagesordnung schriftlich zu laden.

3.  Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Fällen, für die nach dieser Satzung keine andere Zuständigkeit besteht. Sie
    a) wählt den Vorstand
    b) wählt zwei Kassenprüfer
    c) nimmt die Jahresberichte entgegen
    d) entlastet den Vorstand
e) stellt die Kandidatenliste für öffentliche Wahlen auf (nach den gesetzlichen Vorschriften)

Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

4.  Auf schriftlichen Antrag von mindestens ¼ aller Mitglieder hat der Vorstand binnen zwei Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, für die die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung gelten.

§ 8   Satzungsänderungen
1.  Anträge auf Satzungsänderungen müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingehen.

2.  Satzungsänderungen müssen mit einer ¾ Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder gefasst werden.

§ 9   Auflösung des Vereins
1.  Die Auflösung des Ortsverbandes FREIE WÄHLER LAUDENBACH kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

2.  Die Auflösung kann erfolgen, wenn ¾ der Mitglieder anwesend sind und davon wiederum ¾ die Auflösung beschließen.

3.  Im Falle der Auflösung der FREIEN WÄHLER LAUDENBACH wird das Vermögen nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.

§ 10  Inkrafttreten der Satzungsänderungen
Diese geänderte Satzung wurde wurde auf der Jahreshauptversammlung am 22. Nov. 2013 einstimmig beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

22. November 2013

Bernd Klein
1. Vorsitzender

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